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 Seit Montag, dem 23. November, ist die Einreise sowohl auf das spanische Festland als auch auf die Balearen und Kanarischen Inseln nur über Flughäfen und Häfen gestattet, wenn die Dokumentation eines negativen PCR-Tests vorliegt.  Wenn Sie diese Testergebnisse nicht bei sich haben, kann dies zu hohen Bußgeldern von bis zu 6.000 Euro führen.


 Die neue Koronamaßnahme, die sich auf die obligatorischen negativen PCR-Testergebnisse für die Einreise nach Spanien über Flughäfen und Häfen bezieht, wurde am Donnerstagmorgen, dem 12. November, im BOE-Staatsanzeiger unter BOE-A-2020-14049 veröffentlicht.

 Nur Fluggäste, die einen negativen PCR-Test durchführen, der bis zu 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Spanien durchgeführt wurde, dürfen in das Land einreisen.  Wenn Sie diese Anforderung nicht erfüllen, können Sie eine hohe Geldstrafe von bis zu 6.000 Euro erhalten, und Sie sind verpflichtet (was nicht abgelehnt werden kann), am Ankunftsflughafen in Spanien einen Antigentest durchführen zu lassen, der ebenfalls von der  Reisender.


STAY HEALTHY,   

BENNIE, mONIQUE, CHRISTIAN


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